FAQ
Häufig gestellte Fragen!
Wir möchten Ihnen gerne schnell und unkompliziert Antworten auf Ihre Fragen geben. Deshalb haben wir einige Fragen, die häufig gestellt werden, zusammengefasst.
Sie konnten keine Antwort auf Ihre Frage finden? Selbstverständlich besprechen wir Ihr Anliegen mit Ihnen per Mail, telefonisch oder persönlich vor Ort in unserer Geschäftsstelle.
Aktuell bewirtschaften wir gut 2100 Wohnungen in Heilbad Heiligenstadt und den Orten Uder, Wüstheuterode,Arenshausen,Ershausen,Günterode,Geisleden,Kalteneber und Geismar.
Mietvertrag/ Wohnungskündigung
Alle Mitteilungen, die eine Änderung des Vertrages nach sich ziehen sollen, müssen schriftlich eingereicht werden. Ändert sich z.B. der Name eines Vertragspartners oder soll ein Vertragspartner aus dem Vertrag entlassen werden, so benötigen wir dies in Schriftform.
Das Mietrecht sieht für Mietverträge, die für einen Zeitraum von mehr als einem Jahr geschlossen werden, die Schriftform vor. Sie wollen kündigen? Schade - das bedauern wir sehr. Bitte reichen Sie uns eine von allen Vertragspartnern unterschriebene Kündigung ein. Sollte eine Unterschrift fehlen, ist die Kündigung formell unwirksam.
Eine Mietkaution ist eine Sicherheitsleistung, die Mieter an den Vermieter zahlen, bevor sie in eine neue Wohnung einziehen.
Sie dient als finanzielle Absicherung für den Vermieter, falls der Mieter Schäden an der Wohnung verursacht oder die Miete nicht bezahlt. Die Kaution wird in der Regel in Höhe von 2 Monatsmieten festgelegt und auf einem separaten Konto hinterlegt. Am Ende des Mietverhältnisses wird die Kaution, abzüglich eventueller Kosten für Reparaturen oder ausstehende Mieten, an den Mieter zurückgezahlt.
Als Mieter kann man seine Wohnung in der Regel mit einer gesetzlichen Frist von 3 Monaten kündigen. Man muss bis spätestens zum dritten Werktag eines Monats kündigen, damit dieser Monat noch zur Frist zählt.
Die Kündigung muss schriftlich mit Originalunterschrift bei uns eingehen. Gerne können Sie diese vorab per Mail oder Fax übersenden. Für die Kündigungsfrist ist das Eingangsdatum des Briefes entscheidend, nicht das Absendedatum oder der Poststempel. Also bitte rechtzeitig losschicken!
Als Erbe treten Sie in alle Rechte und Pflichten des bestehenden Mietverhältnisses ein. In diesem Fall können Sie mit gesetzlicher Frist kündigen (Hinweis unter "Wohnungskündigung"). Bereits bestehende Forderungen oder zukünftige Forderungen gehen auf Sie über. Bitte senden Sie uns zusätzlich zur Kündigung eine Vollmacht zu. Die Kündigung muss auch hier schriftlich eingereicht werden.
Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Das bedeutet: Sobald ihre Kündigung bei uns eingegangen ist, kann diese nicht mehr zurückgenommen werden.
Sollten wir eine hiervon abweichende individuelle Regelung mit Ihnen treffen, so ist dies mindestens von folgenden Voraussetzungen abhängig:
- Es liegt noch keine Weitervermietung vor
- Es liegen keine Mietrückstände vor
- Es gibt keine anderweitigen Punkte, welche dagegen sprechen
Bitte beachten: Die Vereinbarung einer Kündigungsrücknahme ist kein Regelfall und bedarf immer der individuellen Absprache zwischen Mieter und Vermieter.
Die Untervermietung der Wohnung bzw. eines Teiles davon ist genehmigungspflichtig. Diese Anfrage ist in schriftlicher Form notwendig. Des Weiteren wird eine Kopie des Personalausweises des potenziellen Untermieters benötigt.
Eine Zustimmung durch den Vermieter kann u.a. bei Überbelegung des Wohnraums ausbleiben. Zudem kann der Vermieter die Erlaubnis von einer angemessenen Mieterhöhung abhängig machen, wenn ihm die Untervermietung ohne Erhöhung nicht zuzumuten ist.
Meldepflicht: Jeder Ein- oder Auszug von Personen, denen der Mieter Räume untervermietet oder zum Gebrauch überlässt, ist dem Vermieter anzuzeigen. Es besteht zudem Meldepflicht beim zuständigen Einwohnermeldeamt.
Grundsätzlich sind Sie nicht dafür verantwortlich, einen Nachmieter zu suchen bzw. bei uns vorzustellen. Sobald eine Wohnung gekündigt wird, bieten wir diese den passenden Interessenten aus unserer Datei an.
Haben Sie bereits einen potenziellen Nachmieter gefunden, dann werden wir auch diesen Interessenten bei der Vergabe der Wohnung berücksichtigen.
Wichtig ist: Die Entscheidung, welcher Interessent eine Zusage als Nachmieter erhält, treffen wir als Vermieter.
Informiere uns - die KOWO - so schnell wie möglich über deine finanzielle Situation. Erkläre, warum du die Miete nicht zahlen kannst, und frage, ob es möglich ist, die Zahlung zu verschieben oder in Raten zu zahlen. So vermeidest du Mahnschreiben und Mahngebühren. In der Regel finden wir zusammen eine Lösung - die für beide Seiten passt.
Mieterportal
Alle Informationen zum Mieterportal finden Sie unter: https://www.kowo-obereichsfeld.de/de/service/mieterportal-know-how
Reparaturen, Schäden und Umbauten
Sie können Ihre Reparatur in unserem Mieterportal, telefonisch 03606-66930 oder per Mail an kontakt@kowo-obereichsfeld.de anmelden.
Ob Heizungs-, Sanitär- oder Elektroanlagen - im Falle einer Havarie kontaktieren Sie einfach zu unseren Servicezeiten direkt unsere Geschäftsstelle.
Außerhalb unserer Servicezeiten setzen Sie sich bitte mit unserer Rufbereitschaft in Verbindung:
Montag bis Donnerstag in der Zeit von 17:00 Uhr bis 07:30 Uhr und am Wochenende von Freitag 13:00 Uhr bis Montag 07:30 Uhr sind die Kollegen unter folgender Nummer erreichbar:
+49 (0) 3606 6693-26
Sämtliche mietereigenen An- und Umbauten sind genehmigungspflichtig. Hierzu zähen z.B. das Anbringen von zusätzlichen Schlössern, das Einbringen von Fußbodenbelag wie Parkett, Laminat und Fliesen sowie das Installieren von Markisen und Jalousien. Beim Auszug ist die Mietsache in ihren Ursprungszustand zurückzusetzen.
Jeder baulichen Veränderung Ihrer Wohnung müssen wir zustimmen. Außerdem muss die Maßnahme von einem Fachmann ausgeführt werden.
Nebenkosten
Die Betriebskostenabrechnung muss spätestens 12 Monate nach dem Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden. Abrechnungszeitraum ist das Kalenderjahr vom 01.01.-31.12. Wir stellen die Betriebskostenabrechnung in der Regel im Sommer nach dem Abrechnungszeitraum zu. (Juli/August)
Aktuell werden stetige Preiserhöhungen diverser Rohstoffe und Konsumgüter im alltäglichen Leben wahrgenommen. Man geht davon aus, dass diese Preise langfristig das neue Niveau halten werden. Daher bitten wir Sie, diese erhöhten Energiekosten in Ihre persönliche finanzielle Situation einzukalkulieren um eventuellen finanziellen Engpässen entgegenzuwirken.
Die Müllentsorgung im Landkreis Eichsfeld wird von der EW Entsorgung vorgenommen. Die Entsorgung von Glas und Papier/Pappe findet in der Regel an Sammelplätzen statt und ist kostenfrei. Die Abholung der Gelben Säcke erfolgt ebenfalls kostenlos. Die Entsorgung des Restmülls erfolgt auf Basis der Gebührensatzung des Landkreises Eichsfeld. Die EW Entsorgung führt die Entsorgung durch und erstellt die Abrechnungen.
Sonstiges
Diese Bescheinigung benötigen Sie immer in aktueller Form, wenn Sie Leistungen (z.B. ALG II) beantragen möchten. Sie gibt Auskunft über Ihre Unterkunftskosten. Schreiben Sie eine kurze Mail an mieterbetreuung@kowo-obereichsfeld.de. Sie erhalten diese ausgefüllt von uns zurück.
Schluss mit dem Lärm! Ob laute Musik oder dröhnende Bohrgeräusche in der Wohnung – als Nachbar müssen sie nicht alles ertragen.
Gesetzliche Ruhezeiten
Durch den Gesetzgeber werden feste Ruhezeiten vorgegeben. In Thüringen (dies betrifft auch alle Objekte der KoWo Obereichsfeld) liegen diese Ruhezeiten an Werktagen in den Zeiträumen von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr (Mittagsruhe) und 22.00 Uhr bis 06.00 Uhr (Nachtruhe). Darüber hinaus gilt an Sonn- und Feiertagen eine ganztägige Ruhezeit. Der Samstag gilt als Werktag.
Insbesondere zu vermeiden sind:
- Musik hören über Zimmerlautstärke
- Türen zuschlagen und ähnlicher Lärm
- Heimwerken innerhalb der Wohnung
- Laute Streitgespräche
- Musizieren, Fernsehen und Computerspiele über Zimmerlautstärke
- Partys und Versammlungen
- lautes und dauerhaftes Hundegebell
Handwerkerarbeiten
Diese sind erlaubt, solange sie nicht zur permanenten Lärmbelästigung werden und Rücksicht auf die o.g. Ruhezeiten genommen wird. Ausgenommen hiervon sind Arbeiten, die durch gewerbliche Handwerksbetriebe erfolgen (z.B. im Rahmen von Renovierungsarbeiten)
Zimmerlautstärke
Gesetzlich gibt es keine Definition von Zimmerlautstärke. Im Allgemeinen und nach dem größten Teil der gängigen Rechtsprechung bedeutet es, dass Mieter bei dem vertragsmäßigen Gebrauch der Mietsache nicht durch laute Geräusche der Nachbarn beeinträchtigt werden. Die Geräusche sollen sich üblicherweise auf den Raum beschränken, in dem sich die Geräuschquelle befindet.
Was passiert bei Verstößen?
Handelt es sich um eine akute und einmalige Ruhestörung, wie z. B. eine nächtliche Party, kann früher oder später die Polizei auftauchen und den Lärm unterbinden. In jedem Fall muss mit einem Bußgeld wegen Ruhestörung gerechnet werden. Werden die Ruhezeiten regelmäßig gestört, werden Anwohner früher oder später den Vermieter auf den Plan rufen. Dieser kann eine Abmahnung wegen Ruhestörung erteilen und in schweren Fällen sogar den Mietvertrag kündigen.
Die Anmeldung des Sperrmülls erfolgt online oder mit einer sogenannten Spermüllkarte bei der EW Entsorgung. Hierzu benötigen Sie die Kundennummer Ihres Wohnhauses. Diese können Sie gerne bei uns telefonisch (03606-66390 oder per Mail (mieterbetreuung@kowo-obereichsfeld.de) erfragen. Weitere Informationen zur Mülltrennung Müllentsorgung finden sie im Bereich Service.
Bitte senden Sie uns alle Beschwerden schriftlich. Aufgrund von telefonischen Aussagen können wir in der Regel keine sinnvollen Maßnahmen ergreifen. Ein aussagefähiges Protokoll mit Angaben zu Art, Dauer, Uhrzeit und Qualität der Störungen hilft uns sehr bei der weiteren Bearbeitung Ihrer Anliegen.
Ändert sich Ihre Bankverbindung oder wünschen Sie künftig einen Lastschrifteinzug, dann teilen Sie uns dieses bitte schriftlich mit.
Für eine Änderung Ihres Namens schicken Sie uns bitte eine Kopie der amtlichen Urkunde über die Änderung des Namens z. B. eine Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde.
Tierhaltung in der Wohnung ist genehmigungspflichtig. Ausnahme können Kleintiere sein - diese sind in der Regel nicht genehmigungspflichtig. (Zierfische, Vögel, Hamster, etc.)
Voraussetzung für die Kleintierhaltung : Artgerechte Haltung der Kleintiere in üblicher Zahl. Hunde und Katzen unterliegen dem Genehmigungsvorbehalt des Vermieters.Es kann zwingende Gründe geben, die Zustimmung zur Tierhaltung zu verweigern.